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Allgemeine Informationen über Österreich |
| WÄHRUNG, GELDWECHSEL UND DEVISEN
Seit 1.1.2002 ist die Währung der Euro. |
| KREDITKARTEN
Die Akzeptanz von Kreditkarten ist in
Österreich weit verbreitet, in zahlreichen Städten und
Touristenzentren werden die gängigen Karten wie MasterCard und Visa von
zahlreichen Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen. |
| FLUGVERKEHR Österreich ist durch Austrian
Airlines, die Lauda-Air, Tyrolean Airways, die Rheintalflug, die Air
Alps Aviation GmbH und zahlreiche ausländische Fluglinien an das
Weltflugnetz angeschlossen. |
| BAHNREISEN
Das Netz der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) umfasst rund 5.800 km Eisenbahnstrecken und Autoreisezüge verkehren täglich
zwischen Wien und Salzburg, Wien und Villach, Wien und Innsbruck, Wien
und Feldkirch, Graz und Feldkirch sowie Feldkirch und Villach, an
bestimmten Tagen auch zwischen Wien und |
| Autoverladung
Autoschleuse Tauernbahn Nach Umbauarbeiten ist die Autoschleuse Tauernbahn wieder in Betrieb, und zwar in Form einer getrennten Beförderung von Passagieren und KFZ. Die Züge der Autoschleuse Tauernbahn verkehren seit 15.12.2000 bis auf weiteres in zweistündigem Intervall nach folgendem Fahrplan: ab Mallnitz-Obervellach : Fahrtrichtung
Norden Information : |
| AUTOBUSVERKEHR
Der öffentliche Autobusverkehr in
Österreich umfasst etwa 2.600 fahrplanmäßige Kraftfahrlinien und wird
von |
| BERGBAHNEN In Österreich sind derzeit rund 3.200
Seilbahnen, Sessellifte und Schlepplifte in Betrieb. |
| SCHIFFFAHRT Schifffahrtslinien gibt es auf der Donau (von etwa Mitte April bis Ende Oktober) und auf allen größeren österreichischen Seen (von Mai bis Ende September). Weiters gibt es Rundfahrten in Wien sowie diverse Sonderschiffe für Reisegruppen. |
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Im Allgemeinen entsprechen die
Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich den in den
übrigen europäischen Ländern gebräuchlichen. |
Sollte jedoch eine Wohnsitzbegründung in Österreich beabsichtigt sein, gelten folgende Bestimmungen: Eine von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates ausgestellte Lenkberechtigung ist einer österreichischen Lenkberechtigung gleichgestellt und gilt für den gesamten EWR-Raum. Sie muss nicht auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden. Personen mit Führerschein eines nicht dem EWR angehörenden Staates sind mit diesem Führerschein zum Lenken eines Kraftfahrzeuges in Österreich für die Dauer von 6 Monaten ab Hauptwohnsitzgründung berechtigt. Innerhalb dieser Zeit kann ein Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerscheines gestellt werden, wobei eine praktische Prüfung abzulegen ist. Die praktische Prüfung entfällt für Inhaber von Führerscheinen, die in nachstehenden Staaten ausgestellt wurden: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Malta, Monaco, San Marino, Schweiz, Ungarn (alle Klassen) oder Israel, Kanada, Polen, Slowakei, Slowenien, Republik Südafrika, Republik Südkorea (falls die Lenkerberechtigung nach dem 1.1.1997 erteilt wurde), Tschechische Republik und USA (PKW). Zusätzlich müssen aber alle Antragsteller ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Für die Kraftfahrzeuge besteht Haftpflichtversicherungszwang. |
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Wochenendfahrverbot : Gilt an Samstagen in der Zeit von 15.00 bis 24.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22.00 Uhr im gesamten Bundesgebiet für LKW, Sattelfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie für LKW mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. Erweitertes Samstagfahrverbot
(Sommerreiseverordnung): Gilt vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen
von 8.00 bis 15.00 Uhr (anschließend wird das Wochenendfahrverbot
wirksam) für LKW und Sattelkraftfahrzeuge oder LKW mit Anhänger mit
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, und zwar
auf folgenden Strecken: Weitere Bestimmungen betreffend
Wochenendfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sind bei den
Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ zu erfragen. |
Autobahnmaut : Gemäß der gültigen EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG können Straßenbetreiber, wie die ASFINAG, Benützungs- und Mautentgelte einheben. "Die gewogenen durchschnittlichen Mautgebühren müssen sich an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den Ausbau des betreffenden Verkehrsnetzes orientieren" (EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG, Artikel 7, Abs. 9). Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und einer international besetzten Arbeitsgemeinschaft wurde ein einfaches System entwickelt, das dem Verursacherprinzip Rechnung trägt: Die stärkere Beanspruchung der Straßen durch mehrachsige Fahrzeuge führt zu einer Staffelung der Tarife in drei Kategorien: Fahrzeuge mit 2 Achsen bezahlen 0,158 Euro/km (Kategorie 2), Fahrzeuge mit 3 Achsen 0,2212 Euro/km (Kategorie 3) und Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen 0,3318 Euro/km (Kategorie 4), alle Tarife exkl. 20 % USt. Diese System ist einfach und fair: jedes Fahrzeug bezahlt je nach Beanspruchung der Straße. Die Regelung betrifft LKW, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt. |
Autobusse : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstraßen 80 km/h; Autobahnen 100 km/h (zwischen 22.00 und 5.00 Uhr jedoch nur 90 km/h auf den unter "Nachtfahrverbot" angeführten Autobahnen). Geschwindigkeitsbegrenzungen können im Bedarfsfall vorgeschrieben werden. Alkoholisierung am Steuer: Die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille! Die Geldstrafe bei Überschreitung dieser Grenze liegt zwischen ATS 3.000,- und ATS 50.000,- und hat den Führerscheinentzug zur Folge. Kinder : Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Rückhalte-Vorrichtungen (Kindersitze) befördert werden. Seit 1. Jänner 1999 darf in PKW und Kombis, also auch in so genannten "Kleinbussen", in Österreich nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein. Angurten : Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht. |
Parken : Die Parkzeit in den Kurzparkzonen ("blaue Zonen") kann zwischen 30 Minuten und 3 Stunden variieren. Die Parkdauer muss am Beginn der jeweiligen Kurzparkzone angegeben sein. Entsprechende Verkehrszeichen müssen nicht bei jeder Kreuzung wiederholt werden, sondern gelten für die gesamte Zone. Parkscheiben sind in Tabak Trafiken kostenlos erhältlich und im Wageninneren deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. In einigen Städten müssen eigene Parkscheine, die u.a. in Banken, Tankstellen, Trafiken und Autofahrerclubs erhältlich sind, gekauft werden, da das Parken in den Kurzparkzonen hier gebührenpflichtig ist. Da die Zahl der gebührenpflichtigen Zonen steigt, sind entsprechende Hinweise auf den Verkehrszeichen besonders zu beachten. Daneben gibt es in einigen Städten, wie z.B. Bludenz, Feldkirch, Dornbirn, Eisen-stadt, Bregenz und Waidhofen a. d. Ybbs, Sonderregelungen durch Parkautomaten (Münzeinwurf in ATS für Parkscheine). In Wien sind der 1., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 20. Bezirk sowie Teile des z. Bezirkes Kurzparkzonen, auch ohne gesonderte Beschilderung. Im 1. Bezirk gilt diese Kurzparkzone Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr mit 1,5 Stunden Parkdauer, in den restlichen Bezirken (siehe oben) Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr mit 2 Stunden Parkdauer. Die Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig, aber 10 Min. Kurzparken sind kostenlos, müssen jedoch mit einem eigenen Parkschein angezeigt werden. Telefonieren im Auto : Seit 1. Juli 1999 ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. o Die Freisprecheinrichtung muss so montiert sein, dass man die Bedienungsele mente mit einer Hand bedienen kann. o Mikrophon, Lautsprecher und Kabel dürfen weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers beeinträchtigen. o Telefonieren muss in normaler Körperhaltung möglich sein. o Ohrhörer und am Kabel befestigte Mikrofone sind zulässig. o Bei Nichtbeachten des "Handy-Verbotes" betragen die Strafen zwischen ATS 300,- und 10.000,-. Motorräder : o Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in Österreich Pflicht. o Während des Fahrens ist auch bei Tag das Abblendlicht einzuschalten. o Es besteht Vignettenpflicht (siehe unter Punkt "Autobahnmaut"). |
Verkehrsunfälle und Pannen : Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei Polizei oder Gendarmerie; bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. Der ÖAMTC (Tel: 120) und der ARBÖ (Tel: 123) unterhalten rund um die Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (die dreistelligen Rufnummern sind ohne Vorwahl zu wählen). Nichtmitglieder dieser oder ähnlicher Organisationen können diese Leistungen gegen Bezahlung ebenfalls in Anspruch nehmen. |
Wichtige Telefonnummern : Feuerwehr: 122 ÖAMTC Pannendienst : 120 (jur. Bereitschaft 982 82 82) Polizei: 133 ARBÖ Pannendienst : 123 Rettung : 144 Benzin : In Österreich wird an allen Tankstellen bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan sowie Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten. Im November 1999 wurde auch der Verkauf von Treibstoff mit Bleiersatz eingestellt. Es ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) in 250 ml-Flaschen erhältlich, der in einem bestimmten Mischungsverhältnis dem bleifreien Treibstoff beigefügt werden muss (am besten vor dem Tanken in den Tank leeren). Damit ist auch für Fahrzeuge ohne Katalysator die Treibstoffversorgung gesichert. PKW : Tankinhalt plus 10 Liter in einem Reservekanister Autobusse und LKW : o in der EU zugelassene Fahrzeuge bei der Einreise aus der EU : Inhalt des standardmäßig zum Fahrzeug gehörenden Tanks o außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge und EU-Fahrzeuge bei der Einreise aus Drittstaaten : insgesamt 200 Liter |
Verkehrsnachrichten : Der Sender "Hitradio Ö3" - das Österreichweit ausgestrahlte Popradio des ORF -bringt rund um die Uhr Verkehrsinformationen aus ganz Österreich und sorgt damit für bundesländerübergreifende Verkehrsinformationen. Außerdem berichtet Ö3 auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten, vor allem aus Bayern und Südtirol. Die neuen ORF-Landesstudios (Radio Burgenland bis Radio Vorarlberg) informieren über die Verkehrslage im jeweiligen Bundesland. Verkehrsmeldungen werden im Regelfall in Fixeinstiegen zu jeder halben Stunde gelesen. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - können die Programme jederzeit sofort unterbrochen werden. Die EON Funktion ("enhanced other networks") ermöglicht außerdem die Durchschaltung der Ö3-Verkehrsinformation in jene ORF-Radioprogramme, die keine eigene Verkehrsinformation anbieten. Somit kann der Autofahrerin allen ORF-Radioprogrammen Verkehrsinformationen empfangen. Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden. Unter der kostenpflichtigen Verkehrs- und Radarhotline 0900 600 601 (ATS 9,30/min) können Verkehrsnachrichten telefonisch abgerufen werden. |
| CAMPING
UND CARAVANING Österreich besitzt ein dichtes Netz
von Campingplätzen. Elektrizität/Gas Außerhalb der Campingplätze kann auf
Privatgrundstücken nur mit Zustimmung des Grundeigentümers campiert
werden. Das Übernachten in Campingfahrzeugen außerhalb von
Campingplätzen ist, ausgenommen in Wien und |
| TAXI
Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Bei Preisänderungen wird ein amtlicher Zuschlag verrechnet. In Wien wird für Gepäck ab 20 kg ein Gepäckzuschlag von ATS 13,-verrechnet. Bei Fahrten von Wien zum Flughafen wird für die Retourfahrt des Taxis ein Betrag von ca. ATS 130,-dazugerechnet. |
| LEIHWAGEN Autos können auf allen Flughäfen, großen Bahnhöfen und in den Städten gemietet werden (ARAC, Budget, AVIS, Europcar Interrent, Hertz u.a. Leihfirmen). Weiters unterhalten internationale Autovermietungen in allen Ländern Reservierungsbüros, in denen Touristen schon von ihrem Heimatland aus Reservierungen zu Sondertarifen tätigen können. |
| REISEZEITEN
UND RESERVIERUNGEN Für die Hauptreisezeiten (besonders
Juli, August, Weihnachten und Ostern) werden Vorbestellungen dringend
empfohlen. Die Zimmerbestellung ist sowohl für den Hotelier als
auch für den Gast bzw. das Reisebüro verbindlich. |
| JUGENDHERBERGEN In vielen Orten Österreichs gibt es
Jugendherbergen. Sie stehen allen Personen zur Verfügung, die eine
Mitgliedskarte ihres nationalen Jugendherbergsverbandes besitzen.
Voranmeldung für Gruppen und Einzelreisende ist zu empfehlen.
Jugendherbergsverzeichnisse und nähere Informationen sind bei den
Außenstellen der Österreich Werbung und beim Österreichischen
Jugendherbergsring, Schottenring 28, A-1010 Wien, Tel.: (1) 533 53 53,
erhältlich. |
| HOTELS
UND GASTSTÄTTEN Das Tourismusland Österreich verfügt
über eine qualitativ hochwertige Hotellerie vom Luxushotel bis zur
einfachen Pension. Die Kategorisierung der Betriebe (1' - 5') wird
regelmäßig strengen Kontrollen unterzogen. |
| HEILBÄDER
Österreich verfügt über eine große Anzahl von Heilbädern und Kurorten, in denen nahezu alle Gesundheitsstörungen, die einer Bäder- oder Klimatherapie zugänglich sind, behandelt werden können. Alle Heilvorkommen sind gesetzlich anerkannt und werden periodisch überprüft. Die meisten Kurorte sind zugleich bekannte Fremdenverkehrsorte mit einem umfangreichen touristischen Programm-Angebot. Informationen sind bei den Außenstellen der Österreich Werbung und beim Österreichischen Heilbäder- und Kurorteverband, Josefsplatz 6, A-1010 Wien erhältlich. |
| ÄRZTLICHE
BETREUUNG, APOTHEKEN In allen Städten, Gemeinden und
größeren Orten ist ärztliche Versorgung gewährleistet. Apotheken
halten abwechselnd Nacht- und Sonntagsdienst; geschlossene Apotheken
tragen Hinweise auf die nächstgelegenen offenen Apotheken.
Informationen über den ärztlichen Notdienst: bei den örtlichen
Gendarmerie- und Polizeidienststellen bzw. im Telefonbuch und in
Tageszeitungen. Alle Gebirgsorte verfügen über einen
Bergrettungsdienst. |
| KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ Bürger der EWR-Mitgliedsstaaten (= EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) können vor Urlaubsantritt bei ihrem Krankenversicherungsträger ein Formular E 111 beantragen. Mit diesem Formular können in Österreich in Dringlichkeitsfällen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu denselben Bedingungen wie für in Österreich versicherte Personen in Anspruch genommen werden. Vor einer solchen Leistungsinanspruchnahme ist dieses Formblatt bei der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse gegen einen innerstaatlichen Krankenschein umzutauschen. Für britische Staatsbürger mit Wohnort im Vereinigten Königreich reicht die Vorlage eines Reisepasses. Im Verhältnis zu Deutschland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Spanien ist diese "aushilfsweise Sachleistungsgewährung" auch für Drittstaatsangehörige möglich. Entsprechende Regelungen betreffend eine aushilfsweise Sachleistungsgewährung bestehen auch im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Mazedonien, Slowenien und der Türkei (die Abkommen mit Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien wurden zwar gekündigt, werden aber im Hinblick auf den Abschluss neuer Abkommen - ohne den Bereich der Familienbeihilfen - praktisch weiter angewendet.) |
| OPER,
THEATER, KONZERT, FESTSPIELE Die Spielzeit der österreichischen Theater und Opernhäuser dauert von Anfang September bis Ende Juni. Außerhalb der eigentlichen Konzertsaison (Oktober bis Juni) gibt es zahlreiche Konzerte, oft im Zusammenhang mit den vielen Festspielen, deren Termine in den österreichischen Veranstaltungs-Kalendern verzeichnet sind. |
| EINKÄUFE Die Geschäfte dürfen in Österreich
generell Montag bis Freitag von 06:00 bis 19:30 Uhr offengehalten
werden, an Samstagen bis 17:00 Uhr. 3. Vor der Ausreise sind der Tax-free-Scheck, die Originalfaktura und die Ware dem Zoll vorzuzeigen. Wenn Sie direkt in ein Nicht-EU-Land ausreisen, stempelt der österreichische Zollbeamte den Scheck. Wenn Sie jedoch von Österreich in an-dere EU-Länder reisen, erhalten Sie den Zollstempel erst bei jener EU-Zollstel-le, an der Sie den EU-Raum verlassen. Wichtig : Ohne Zollstempel gibt es
keine Rückerstattung! |
| KLIMA
UND BEKLEIDUNG
Österreich hat ein gemäßigtes
mitteleuropäisches Klima. |
| FEIERTAGE
Neujahrstag (1. Jänner), Heilige Drei Könige (6. Jänner), Ostermontag, Staatsfeiertag (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15. August), Nationalfeiertag (26. Oktober), Allerheiligen (1. November), Mariä Empfängnis (8. Dezember), Christtag (25. Dezember), Stephanitag (26. Dezember). |
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Öffnungszeiten : Die
Öffnungszeiten der einzelnen Postämter sind unterschiedlich. Die
jeweiligen Öffnungszeiten sind bei den Postämtern angeschlagen. Ausländische Eurocheques bzw.
Postcheques : |
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TELEFON Derzeit sind im Festnetz von Jet2Web
Telekom Telefontarife mit 2 zeitlichen Staffelungen (Geschäftszeit,
Freizeit) und Bei Münz- und Kartentelefonen ist seit
1. November 2000 ein neues Tarifmodell in Kraft, das nur noch eine
Österreichzone sowie keine unterschiedliche Tarifierung mehr nach der
Uhrzeit vorsieht. Darüber hinaus existieren auch noch andere Anbieter, sowohl für Festnetz- als auch Mobiltelefone, mit unterschiedlichen Tarifen. ACHTUNG : Die Nummerierungsverordnung
sieht vor, dass das gegenwärtige System von 1.022 Ortsnetzkennzahlen
(Vorwahlen) durch einen geschlossenen Nummerierungsplan mit 23 Gebieten
abgelöst wird. MOBILTELEFONE : GSM-Handys können nach Österreich
mitgenommen werden und dürfen, sofern ein Betrieb möglich ist (d.h.
eine Freischaltung existiert), hier auch benutzt werden. CB-FUNKANLAGEN : CB-Sprechfunkanlagen und
-einrichtungen, die auf den 40 Kanälen des 27 MHz-Bereiches mit
Frequenzmodulation arbeiten, sind in Österreich generell zugelassen,
wenn sie die nachstehend angeführte Kennzeichnung tragen: Darüber hinaus Falls Sie ein CB-Gerät, das in Österreich nicht zugelassen ist, fix in Ihrem Fahrzeug eingebaut haben, müssen Sie die Stromzufuhr bzw. die Verbindung zur Antenne dauerhaft unterbrechen (Antennenkabel oder Stromzufuhrkabel entfernen). Nicht zugelassene, tragbare CB-Geräte sollten Sie besser gar nicht nach Österreich einführen. |
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